ErwGr. 35

GEO_BLOCKING · über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG

Die Mitgliedstaaten sollten eine oder mehrere Stellen benennen, die für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen zuständig sind, mit denen die Einhaltung dieser Verordnung sichergestellt wird. Diese Stellen, zu denen Gerichte oder Verwaltungsbehörden gehören könnten, sollten die erforderlichen Befugnisse haben, um anordnen zu können, dass der Anbieter diese Verordnung einhält. Die Mitgliedstaaten sollten ferner dafür sorgen, dass im Falle von Verstößen gegen diese Verordnung wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Maßnahmen gegen Anbieter ergriffen werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 35 GEO_BLOCKING und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 35 GEO_BLOCKING direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.