ErwGr. 25

GPSR · über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates

Neue Technologien könnten neue Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern mit sich bringen oder die Art und Weise verändern, wie bestehende Risiken auftreten könnten, beispielsweise im Falle eines externen Eingriffs, mit dem ein Produkt gehackt wird oder dessen Eigenschaften verändert werden. Durch neue Technologien könnte das ursprüngliche Produkt erheblich verändert werden, etwa durch Software-Updates, sodass es in der Folge einer neuen Risikobewertung unterzogen werden sollte, falls sich diese erhebliche Veränderung auf die Sicherheit des Produkts auswirkt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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