ErwGr. 48

GPSR · über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates

In der Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit (Product Safety Pledge), die erstmals 2018 unterzeichnet wurde und der sich seitdem eine Reihe von Anbietern von Online-Marktplätzen angeschlossen haben, sind einige freiwillige Verpflichtungen zur Produktsicherheit enthalten. Die Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit hat sich in Bezug auf den Ausbau des Schutzes der Verbraucher vor online verkauften gefährlichen Produkten als sinnvoll erwiesen. Um den Verbraucherschutz durch die Verhütung von Schäden an Leib und Leben, Gesundheit und Sicherheit zu stärken und einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt sicherzustellen, werden Anbieter von Online-Marktplätzen dazu angehalten, diese freiwilligen Verpflichtungen einzugehen, damit bereits vom Markt zurückgezogene gefährliche Produkte nicht erneut in das Verzeichnis aufgenommen werden. Durch den Einsatz von Technologien und digitalen Prozessen sowie Verbesserungen an den Warnsystemen, insbesondere am Safety-Gate-Portal, können eine automatische Identifizierung und Übermittlung gemeldeter gefährlicher Produkte und die Durchführung automatischer Stichprobenkontrollen anhand des Safety-Gate-Portals ermöglicht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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