ErwGr. 50

GPSR · über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates

Des Weiteren sollten sich Anbieter von Online-Marktplätzen für den Zweck einer wirksamen Marktüberwachung im Safety-Gate-Portal registrieren und im Safety-Gate-Portal ihre zentrale Kontaktstelle angeben, um die Kommunikation zu Produktsicherheitsfragen zu vereinfachen. Die Kommission sollte dafür sorgen, dass die Registrierung einfach und benutzerfreundlich ist. Bei der zentralen Kontaktstelle im Rahmen der vorliegenden Verordnung kann es sich um die Kontaktstelle gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2022/2065 handeln, ohne dass dadurch das Ziel, Produktsicherheitsfragen schnell und zielgerichtet zu behandeln, beeinträchtigt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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