ErwGr. 86

GPSR · über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates

Die Verbraucher sollten darin bestärkt werden, Produkte zu registrieren, um Informationen über Rückrufe und Sicherheitswarnungen zu erhalten. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um festzulegen, dass Verbraucher bei bestimmten Produkten oder Produktkategorien stets die Möglichkeit haben sollten, ein von ihnen gekauftes Produkt zu registrieren, um über einen Rückruf oder eine Sicherheitswarnung im Zusammenhang mit dem Produkt direkt unterrichtet zu werden. Bei der Festlegung der Produkte oder Produktkategorien, für die diese Anforderung gilt, sollten der Lebenszyklus der betreffenden Produkte oder Produktkategorien sowie die Risiken, die von den Produkten ausgehen, die Häufigkeit von Rückrufen und die Kategorie der Nutzer der Produkte, insbesondere schutzbedürftige Verbraucher, gebührend berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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