Art. 13 – Inkrafttreten und Anwendung

HORIZONTAL_RD · über die Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Sie gilt bis zum 30. Juni 2035.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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