ErwGr. 6

REG_2005_1739 · zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten

Der Gesundheitszustand von Zirkustieren muss leichter kontrolliert werden können. In Anbetracht der verschiedenen Möglichkeiten der Bewegung von Zirkustieren innerhalb der Gemeinschaft empfiehlt es sich, Tierpässe für Zirkustiere einzuführen, die alle maßgeblichen gesundheitlichen Angaben, einschließlich Einzelheiten über amtliche Untersuchungen und Impfungen, enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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