ErwGr. 4

REG_2005_1739 · zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten

Für Dressurnummern wird mit einzelnen oder — in begrenzter Anzahl — mehreren Tieren gearbeitet, die in erster Linie für die Zurschaustellung oder zu Unterhaltungszwecken gehalten werden; es kann sich dabei durchaus um eine unabhängige Unternehmung handeln. Dressurnummern können außerhalb des Herkunftsmitgliedstaats angeboten werden, beispielsweise im Rahmen einer Zirkusvorstellung oder als Einzelakt zur allgemeinen Unterhaltung oder für Filmzwecke. Unter diesem Gesichtspunkt sollten auch Dressurnummern in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 4 REG_2005_1739 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 4 REG_2005_1739 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.