Anhang III

REG_2005_1869 · zur Ersetzung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen

BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL — ÖFFENTLICHE URKUNDE 1. Ursprungsmitgliedstaat: Belgien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Slowakei Slowenien Finnland Schweden Vereinigtes Königreich 2. Gericht/befugte Stelle, das/die die Bestätigung ausgestellt hat 2.1 Bezeichnung: 2.2 Anschrift: 2.3 Tel./Fax/E-Mail: 3. Falls abweichend, Gericht/befugte Stelle, das/die die öffentliche Urkunde aufgenommen oder registriert hat 3.1 Bezeichnung: 3.2 Anschrift: 3.3 Tel./Fax/E-Mail: 4. Öffentliche Urkunde 4.1 Datum: 4.2 Aktenzeichen: 4.3 Parteien 4.3.1 Name(n) und Anschrift(en) des/der Gläubiger(s): 4.3.2 Name(n) und Anschrift(en) des/der Schuldner(s): 5. Geldforderung laut Bestätigung 5.1 Betrag: 5.1.1 Währung: Euro Pfund Sterling maltesische Lira Tolar andere Währung (bitte angeben) Zypern-Pfund Forint Zloty tschechische Krone Litas schwedische Krone estnische Krone Lats slowakische Krone 5.1.2 Falls sich die Geldforderung auf eine wiederkehrende Leistung bezieht 5.1.2.1 Höhe jeder Rate: 5.1.2.2 Fälligkeit der ersten Rate: 5.1.2.3 Fälligkeit der nachfolgenden Raten: wöchentlich monatlich andere Zeitabstände (bitte angeben) 5.1.2.4 Laufzeit der Forderung 5.1.2.4.1 Derzeit unbestimmt oder 5.1.2.4.2 Fälligkeit der letzten Rate:
5.2 Zinsen 5.2.1 Zinssatz 5.2.1.1 … % oder 5.2.1.2 … % über dem Basissatz der EZB (1) 5.2.1.3 Anderer Wert (bitte angeben): 5.2.2 Fälligkeit der Zinsen: 5.3 Höhe der zu ersetzenden Kosten, falls in der öffentlichen Urkunde angegeben: 6. Die öffentliche Urkunde ist im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar Geschehen zu am Unterschrift und/oder Stempel (1) Von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeter Zinssatz.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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