Anhang IV

REG_2005_1869 · zur Ersetzung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen

BESTÄTIGUNG ÜBER DIE AUSSETZUNG ODER EINSCHRÄNKUNG DER VOLLSTRECKBARKEIT (Artikel 6 Absatz 2) 1. Ursprungsmitgliedstaat: Belgien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Slowakei Slowenien Finnland Schweden Vereinigtes Königreich 2. Gericht/befugte Stelle, das/die die Bestätigung ausgestellt hat 2.1 Bezeichnung: 2.2 Anschrift: 2.3 Tel./Fax/E-Mail: 3. Falls abweichend, Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (*) Gericht, von dem der gerichtliche Vergleich gebilligt bzw. vor dem er geschlossen wurde (*) Gericht/befugte Stelle, das/die die öffentliche Urkunde aufgenommen oder registriert hat (*) 3.1 Bezeichnung: 3.2 Anschrift: 3.3 Tel./Fax/E-Mail: 4. Entscheidung/gerichtlicher Vergleich/öffentliche Urkunde (*) 4.1 Datum: 4.2 Aktenzeichen: 4.3 Parteien 4.3.1 Name(n) und Anschrift(en) des/der Gläubiger(s): 4.3.2 Name(n) und Anschrift(en) des/der Schuldner(s): 5. Die Entscheidung/der gerichtliche Vergleich/die öffentliche Urkunde (*) wurde als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, jedoch 5.1 ist die Entscheidung/der gerichtliche Vergleich/die öffentliche Urkunde (*) nicht mehr vollstreckbar 5.2 ist die Vollstreckung einstweilig 5.2.1 ausgesetzt 5.2.2 auf Sicherungsmaßnahmen beschränkt 5.2.3 von der Leistung einer Sicherheit abhängig gemacht, die noch aussteht 5.2.3.1 Höhe der Sicherheit: 5.2.3.2 Währung: Euro Pfund Sterling maltesische Lira Tolar andere Währung (bitte angeben) Zypern-Pfund Forint Zloty tschechische Krone Litas schwedische Krone estnische Krone Lats slowakische Krone 5.2.4 Sonstiges (bitte angeben) Geschehen zu am Unterschrift und/oder Stempel (*) Unzutreffendes streichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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