Art. 4

REG_2006_1423 · zur Einführung eines Mechanismus für geeignete Maßnahmen im Bereich der Agrarausgaben in Bezug auf Bulgarien und Rumänien

Auf der Grundlage dieser Verordnung getroffene Entscheidungen oder das Fehlen solcher Entscheidungen lassen den in Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 genannten Konformitätsabschluss unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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