Art. 2

REG_2006_1423 · zur Einführung eines Mechanismus für geeignete Maßnahmen im Bereich der Agrarausgaben in Bezug auf Bulgarien und Rumänien

(1)Die Kommission erlässt eine Entscheidung zur vorläufigen Kürzung um 25 % der in den Artikeln 14 und 26 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 genannten monatlichen Zahlungen und Zwischenzahlungen, wenn sie aufgrund der Erklärung bzw. des Berichts nach Artikel 1 der vorliegenden Verordnung oder ihrer eigenen Prüfungen, und nachdem sie dem betreffenden Mitgliedstaat die Gelegenheit gegeben hat, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu nehmen, zu dem Schluss kommt, dass a) Bulgarien oder Rumänien ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 1 Absätze 1 und 2 nicht nachkommen; b) die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a genannten Bestandteile nicht vorhanden sind; c) die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a genannten Bestandteile zwar vorhanden sind, das InVeKoS und die anderen Bestandteile, die erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Zahlung der in Artikel 3 genannten Förderungen zu gewährleisten, jedoch derart ernste Mängel aufweisen, dass sie das ordnungsgemäße Funktionieren des gesamten Systems beeinträchtigen. Bulgarien und Rumänien ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um jegliche festgestellten Mängel zu beseitigen.
(2)Die vorläufige Kürzung betrifft die von 1. Dezember 2007 bis 30. November 2008 getätigten monatlichen Zahlungen und Zwischenzahlungen.
(3)Die Kommission verlängert die vorläufige Kürzung für weitere Zeiträume von zwölf Monaten, wenn weiterhin einer oder mehrere der in Absatz 1 genannten Mängel vorliegen.
(4)Die vorläufige Kürzung erfolgt unbeschadet von Kürzungen oder Aussetzungen gemäß den Artikeln 17 und 27 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 REG_2006_1423 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 REG_2006_1423 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.