ErwGr. 11

REG_2006_1423 · zur Einführung eines Mechanismus für geeignete Maßnahmen im Bereich der Agrarausgaben in Bezug auf Bulgarien und Rumänien

Die vorläufige Kürzung sollte im Rahmen des Konformitätsabschlusses nach Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 weiterverfolgt werden und die in diesem Rahmen zu treffenden Entscheidungen unberührt lassen —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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