ErwGr. 3

REG_2006_1899 · zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt

Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (4) setzen die Erteilung und die jederzeitige Gültigkeit einer Betriebsgenehmigung den Besitz eines gültigen Luftverkehrsbetreiberzeugnisses voraus, in dem die unter die Betriebsgenehmigung fallenden Tätigkeiten festgelegt sind und das den in einer künftigen Verordnung festzulegenden Kriterien entspricht. Diese Kriterien sind nun festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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