ErwGr. 4

REG_2006_1899 · zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt

Die Joint Aviation Authorities (JAA) haben eine Reihe harmonisierter Vorschriften für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen verabschiedet, die so genannten Joint Aviation Requirements for Commercial Air Transportation (Aeroplanes) (JAR-OPS 1) in der geänderten Fassung. In diesen Vorschriften (Änderung 8 vom 1. Januar 2005) ist ein Mindestniveau an Sicherheitsanforderungen festgelegt; sie bilden daher eine gute Grundlage für gemeinschaftliche Rechtsvorschriften für den Betrieb von Flugzeugen. Im Hinblick auf die Konformität mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und der Gemeinschaftspolitik mussten Änderungen an den JAR-OPS 1 vorgenommen werden, wobei ihre vielfältigen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu berücksichtigen waren. Dieser neue Text kann nicht durch einen einfachen Verweis auf die JAR-OPS 1 in der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 in das Gemeinschaftsrecht aufgenommen werden. Daher sollte ein neuer Anhang in die Verordnung eingefügt werden, in dem die gemeinsamen Vorschriften enthalten sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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