Anhang IV – Dateiformat und Übermittlungsregeln

REG_2006_198 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung

Die Daten sind der Kommission (Eurostat) in elektronischer Form mittels eines von der Kommission (Eurostat) bereitgestellten Anwendungsprogramms für sichere Datenübermittlung (STADIUM/EDAMIS) zu übermitteln.
Die Länder übermitteln ESTAT zwei kontrollierte Datensätze:
a)den Datensatz vor der Imputation, nach Durchführung erster Kontrollen,
b)den vollständig kontrollierten Datensatz nach der Imputation.
Beide Datensätze enthalten die in Anhang I aufgeführten Variablen.
Beide Dateien sind im .csv-Format („comma separated variables“) vorzulegen. Der erste Eintrag einer jeden Datei besteht aus einer Kopfzeile mit den in Anhang I definierten Bezeichnungen der Variablen. Die nachfolgenden Einträge enthalten die einzelnen Werte dieser Variablen für jedes antwortende Unternehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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