ErwGr. 3

REG_2006_907 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge III und VII

Zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus muss der Zugang zu den Informationen über die Zusammensetzung von Detergenzien für die breite Öffentlichkeit erleichtert werden. Daher sollte auf der Verpackung von Detergenzien die Adresse einer Website angegeben werden, von der das in Anhang VII Abschnitt D der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 erwähnte Verzeichnis der Inhaltsstoffe problemlos abgerufen werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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