ErwGr. 6

REG_2006_907 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge III und VII

Aus der Definition des Begriffs „Detergens“ in der Verordnung geht klar hervor, dass die Kennzeichnungsvorschriften für alle Detergenzien gelten, ob sie Tenside enthalten oder nicht. Anhang VII Abschnitt D der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 enthält jedoch für Detergenzien, die für den industriellen und institutionellen Bereich bestimmt sind und Tenside enthalten, sowie für jene ohne Tenside unterschiedliche Regelungen. Diese unterschiedlichen Kennzeichnungsanforderungen dienen keinem sinnvollen Zweck und sollten beseitigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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