ErwGr. 4

REG_2006_907 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge III und VII

Allergene Duftstoffe müssen bereits jetzt angegeben werden, wenn sie in Reinform zugesetzt sind. Sind sie jedoch als Bestandteil komplexer Inhaltsstoffe, etwa ätherischer Öle oder Parfüms, zugesetzt, ist ihre Angabe nicht vorgeschrieben. Im Sinne einer stärkeren Transparenz für die Verbraucher sollten allergene Duftstoffe in Detergenzien unabhängig von der Art und Weise angegeben werden, wie sie dem Detergens zugesetzt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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