Art. 40 – Bekanntmachung der Ausschreibung

REG_2006_952 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker

(1)Die Ausschreibung wird durch die jeweilige Interventionsstelle für die betreffenden Zuckermengen aus eigenen Beständen durchgeführt.
(2)Jede betroffene Interventionsstelle kündigt die Ausschreibung in einer Bekanntmachung mindestens acht Tage vor Eröffnung des Zeitraums, der für die Angebotsabgabe maßgebend ist, an. Die Interventionsstelle übermittelt der Kommission die Bekanntmachung und alle diesbezüglichen Änderungen vor deren Veröffentlichung.
(3)Aus der Ausschreibungsbekanntmachung geht Folgendes hervor: a) der Name und die Anschrift der Interventionsstelle, die die Ausschreibung durchführt, b) die Ausschreibungsbedingungen, c) die Frist für die Einreichung der Angebote, d) die ausgeschriebenen Zuckerpartien und für jede Partie einzeln: — die Bezeichnung, — die Menge, — die Qualitätsbezeichnung des betreffenden Zuckers, — die Verpackungsart, — der Standort, an dem der betreffende Zucker eingelagert ist, — die Lieferstufe, — soweit vorhanden, die Verlademöglichkeiten auf Binnenschiff, Seeschiff oder Eisenbahn. Im Sinne dieses Abschnitts gilt eine Menge Zucker mit derselben Qualitätsbezeichnung, derselben Verpackungsart und demselben Lagerort als Partie. Das Mindestangebot für jeden Teilzuschlag beträgt 250 Tonnen.
(4)Die Interventionsstelle trifft die nach eigenem Ermessen erforderlichen Vorkehrungen, um den Interessenten, die dies bei ihr beantragen, eine Prüfung des zum Verkauf gestellten Zuckers zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 40 REG_2006_952 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 40 REG_2006_952 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.