ErwGr. 12

REG_2007_1523 · über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft

Ein Ausfuhrverbot sollte ferner sicherstellen, dass Katzen- und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, nicht zum Zwecke der Ausfuhr in der Gemeinschaft hergestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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