ErwGr. 15

REG_2007_1523 · über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft

Das Verbot der Haltung von Katzen und Hunden zum Zweck der Pelzgewinnung sollte in der gesamten Gemeinschaft einheitlich durchgesetzt werden. In den Mitgliedstaaten werden derzeit unterschiedliche Techniken zur Identifizierung von Katzen- und Hundefellen — wie DNA-Tests, Mikroskopie oder die MALDI-TOF-Massenspektrometrie — eingesetzt. Es ist deshalb zweckmäßig, dass der Kommission Informationen über diese Techniken zur Verfügung gestellt werden, damit die Stellen, die für die Durchsetzung der Vorschriften zuständig sind, über Innovationen auf diesem Gebiet auf dem Laufenden gehalten werden und gegebenenfalls geprüft werden kann, ob eine einheitliche Technik vorgeschrieben werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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