ErwGr. 13

REG_2007_1523 · über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft

Es ist jedoch zweckmäßig, die Möglichkeit beschränkter Ausnahmen vom allgemeinen Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft zuzulassen. Dies gilt für Katzen- und Hundefelle, die zu Unterrichtszwecken oder für Tierpräparationen eingeführt und in den Verkehr gebracht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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