ErwGr. 19

REG_2007_168 · zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

In Anbetracht der wichtigen Rolle der Zivilgesellschaft für den Schutz der Grundrechte sollte die Agentur den Dialog mit der Zivilgesellschaft fördern und eng mit nichtstaatlichen Organisationen und mit Institutionen der Zivilgesellschaft, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, zusammenarbeiten. Die Agentur sollte ein Kooperationsnetz (die „Plattform für Grundrechte“) einrichten, um einen strukturierten und ergiebigen Dialog und eine enge Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Akteuren herbeizuführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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