ErwGr. 22

REG_2007_168 · zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Die Behörden, die die Mitglieder des Verwaltungsrats, des Exekutivausschusses und des wissenschaftlichen Ausschusses benennen, sollten auf eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern in diesen Gremien achten. Insbesondere sollte auch darauf geachtet werden, dass unter den Mitarbeitern der Agentur Frauen und Männer in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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