Anhang VI – Inhalt der Erstattungsanträge

REG_2007_391 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates in Bezug auf die Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Überwachungs- und Kontrollregelungen der gemeinsamen Fischereipolitik entstehen

Erstattungsanträge müssen Folgendes umfassen:
a)ein Schreiben, aus dem der insgesamt beantragte Erstattungsbetrag sowie Folgendes hervorgeht: i) die Kommissionsentscheidung (Artikel oder Anhang), auf die er sich bezieht; ii) der bei der Kommission beantragte Betrag in Euro (ohne MwSt.); iii) die Art des Antrags (Vorfinanzierung, Zwischenfinanzierung, Schlusszahlung); iv) das Bankkonto, auf das der Betrag überwiesen werden soll;
i)die Kommissionsentscheidung (Artikel oder Anhang), auf die er sich bezieht;
ii)der bei der Kommission beantragte Betrag in Euro (ohne MwSt.);
iii) die Art des Antrags (Vorfinanzierung, Zwischenfinanzierung, Schlusszahlung);
iv)das Bankkonto, auf das der Betrag überwiesen werden soll;
b)eine Ausgabenerklärung nach dem Muster in Anhang VII (eine Erklärung je Kommissionsentscheidung);
c)eine Liste mit folgenden Angaben: i) Bezeichnung(en) des (der) Vorhaben(s) mit Verweis auf das (die) jährliche(n) Fischereiüberwachungsprogramm(e), unter das (die) es (sie) fällt (fallen); ii) Bezugsnummer des Vertrags, auf den sich die Rechnungen beziehen; iii) Aufstellung der beigefügten Rechnungen für das betreffende Vorhaben (Rechnungsnummern und Beträge, ohne MwSt.);
i)Bezeichnung(en) des (der) Vorhaben(s) mit Verweis auf das (die) jährliche(n) Fischereiüberwachungsprogramm(e), unter das (die) es (sie) fällt (fallen);
ii)Bezugsnummer des Vertrags, auf den sich die Rechnungen beziehen;
iii) Aufstellung der beigefügten Rechnungen für das betreffende Vorhaben (Rechnungsnummern und Beträge, ohne MwSt.);
d)für jedes Vorhaben, für das eine Erstattung beantragt wird: i) Rechnungsoriginale oder beglaubigte Kopien; ii) soweit die Rechnungen nicht in Euro ausgestellt wurden: den angewandten Wechselkurs; iii) das Original oder eine beglaubigte Kopie des Zahlungsnachweises für jede beigefügte Rechnung; iv) ein Dokument, in dem (ggf.) künftige Ratenzahlungen und die voraussichtlichen Zahlungstermine angegeben sind; v) eine beglaubigte Kopie des Vertrags, auf den sich die Rechnung bezieht; vi) den jährlichen Einsatz des Schiffes, Flugzeugs oder unbemannten Luftfahrzeugs für die Fischerkontrolle, ausgedrückt in Prozent und in Tagen; vii) Informationen über die Vergabe öffentlicher Aufträge: Eine Fotokopie der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Ausschreibungen ist beizufügen.
Wurden im Amtsblatt der Europäischen Union keine Ausschreibungen veröffentlicht, so bescheinigt der Empfänger, dass die Gemeinschaftsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge eingehalten wurden, und begründet, warum die Verfahrensvorschriften der Gemeinschaft nicht beachtet wurden.
Ausgaben für Schiffe und Flugzeuge, die ganz oder teilweise für die Fischereiüberwachung eingesetzt werden sollen, kommen für eine Befreiung von den Gemeinschaftsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne von Artikel 296 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nicht in Frage; viii) eine kurze Beschreibung der Maßnahme mit detaillierten Angaben zu den erzielten Ergebnissen, begleitet von einer kurzen Bewertung der Auswirkungen der Investition auf die Fischereikontrolle und –überwachung.
Informationen über den künftigen Einsatz der Ausrüstungen sind ebenfalls beizufügen; ix) bei Ausgaben für Pilotvorhaben oder Multimedia-Instrumente sollte auch der Schlussbericht bzw. das endgültige Dokument beigefügt werden; x) bei Schulungen oder Seminaren sind alle maßgeblichen Informationen zu den Themen, Rednern und Teilnehmern mitzuteilen.
i)Rechnungsoriginale oder beglaubigte Kopien;
ii)soweit die Rechnungen nicht in Euro ausgestellt wurden: den angewandten Wechselkurs;
iii) das Original oder eine beglaubigte Kopie des Zahlungsnachweises für jede beigefügte Rechnung;
iv)ein Dokument, in dem (ggf.) künftige Ratenzahlungen und die voraussichtlichen Zahlungstermine angegeben sind;
v)eine beglaubigte Kopie des Vertrags, auf den sich die Rechnung bezieht;
vi)den jährlichen Einsatz des Schiffes, Flugzeugs oder unbemannten Luftfahrzeugs für die Fischerkontrolle, ausgedrückt in Prozent und in Tagen;
vii) Informationen über die Vergabe öffentlicher Aufträge: Eine Fotokopie der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Ausschreibungen ist beizufügen.
Wurden im Amtsblatt der Europäischen Union keine Ausschreibungen veröffentlicht, so bescheinigt der Empfänger, dass die Gemeinschaftsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge eingehalten wurden, und begründet, warum die Verfahrensvorschriften der Gemeinschaft nicht beachtet wurden.
Ausgaben für Schiffe und Flugzeuge, die ganz oder teilweise für die Fischereiüberwachung eingesetzt werden sollen, kommen für eine Befreiung von den Gemeinschaftsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne von Artikel 296 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nicht in Frage;
viii) eine kurze Beschreibung der Maßnahme mit detaillierten Angaben zu den erzielten Ergebnissen, begleitet von einer kurzen Bewertung der Auswirkungen der Investition auf die Fischereikontrolle und –überwachung.
Informationen über den künftigen Einsatz der Ausrüstungen sind ebenfalls beizufügen;
ix)bei Ausgaben für Pilotvorhaben oder Multimedia-Instrumente sollte auch der Schlussbericht bzw. das endgültige Dokument beigefügt werden;
x)bei Schulungen oder Seminaren sind alle maßgeblichen Informationen zu den Themen, Rednern und Teilnehmern mitzuteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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