Anhang IV – Indikatives Verzeichnis erstattungsfähiger Ausgaben für Schulungs- und Austauschprogramme, Seminare und Multimediainstrumente

REG_2007_391 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates in Bezug auf die Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Überwachungs- und Kontrollregelungen der gemeinsamen Fischereipolitik entstehen

a)Als erstattungsfähig gelten Ausgaben für i) das Anmieten von Vorlesungsräumen; ii) den Erwerb bzw. das Ausleihen von Schulungs- und Seminarausrüstungen; iii) Honorare von Ausbildern, die nicht als nationale oder gemeinschaftliche Beamte tätig sind; iv) Reise- und Aufenthaltskosten der teilnehmenden Fischereiinspektoren, Staatsanwälte, Richter und Fischer sowie des Ausbildungspersonals; v) den Erwerb oder das Drucken von Lehrmaterial für Seminar- oder Schulungszwecke oder Multimedia-Instrumente wie Bücher, Poster, CDs, DVDs, Videos, Flugblätter, Transparente;
i)das Anmieten von Vorlesungsräumen;
ii)den Erwerb bzw. das Ausleihen von Schulungs- und Seminarausrüstungen;
iii) Honorare von Ausbildern, die nicht als nationale oder gemeinschaftliche Beamte tätig sind;
iv)Reise- und Aufenthaltskosten der teilnehmenden Fischereiinspektoren, Staatsanwälte, Richter und Fischer sowie des Ausbildungspersonals;
v)den Erwerb oder das Drucken von Lehrmaterial für Seminar- oder Schulungszwecke oder Multimedia-Instrumente wie Bücher, Poster, CDs, DVDs, Videos, Flugblätter, Transparente;
b)die Ausgaben sind insoweit erstattungsfähig, als sie auch im Rahmen der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften erstattungsfähig sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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