Art. 5 – Schutz von Großaugenthun in bestimmten tropischen Gewässern

REG_2007_520 · mit technischen Erhaltungsmaßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 973/2001

(1)Die Fischerei mit Ringwaden- oder Angel-Thunfischfängern ist vom 1. bis 30. November in dem wie folgt abgegrenzten Gebiet untersagt: — südliche Grenze beim Breitengrad 0° S, — nördliche Grenze beim Breitengrad 5° N, — westliche Grenze beim Längengrad 20° W, — östliche Grenze beim Längengrad 10° W.
(2)Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission spätestens am 15. August jeden Jahres einen Bericht über die Durchführung dieser Maßnahme, gegebenenfalls mit einer Aufstellung der Verstöße, die von Gemeinschaftsschiffen unter ihrer Flagge begangen und von ihren zuständigen Behörden verfolgt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5 REG_2007_520 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5 REG_2007_520 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.