Art. 80e – Schonzeiten

REG_2007_643 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 hinsichtlich des von der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände des Atlantiks empfohlenen Wiederauffüllungsplans für Roten Thun

Abweichend von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 (4) gilt Folgendes:
a)Der Fang von Rotem Thun mit großen pelagischen Langleinenfängern von über 24 m ist im Ostatlantik und im Mittelmeer in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember 2007 verboten, ausgenommen in dem Gebiet westlich 10° W und nördlich 42° N.
b)Der Fang von Rotem Thun mit Ringwadenfängern ist im Ostatlantik und im Mittelmeer in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007 verboten.
c)Der Fang von Rotem Thun mit Köderschiffen ist im Ostatlantik und im Mittelmeer in der Zeit vom 15. November 2007 bis 15. Mai 2008 verboten.
d)Der Fang von Rotem Thun mit pelagischen Trawlern ist im Ostatlantik in der Zeit vom 15. November 2007 bis 15. Mai 2008 verboten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 80e REG_2007_643 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 80e REG_2007_643 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.