Art. 80f – Einsatz von Flugzeugen

REG_2007_643 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 hinsichtlich des von der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände des Atlantiks empfohlenen Wiederauffüllungsplans für Roten Thun

Abweichend von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 ist der Einsatz von Flugzeugen oder Hubschraubern zum Auffinden von Rotem Thun im Konventionsgebiet verboten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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