Art. 23 – Register

REG_2007_708 · über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur

Die Mitgliedstaaten führen ein Register aller Einführungen und Umsiedlungen, einschließlich einer chronologischen Aufstellung aller eingereichten Anträge und einschlägigen Dokumente, die vor der Erteilung der Genehmigung und während des Überwachungszeitraums zusammengetragen wurden.
Das Register wird den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit gemäß der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen (12) frei zugänglich gemacht.
Um den Mitgliedstaaten den Austausch der in ihren Registern erfassten Angaben zu ermöglichen, kann nach dem Verfahren des Artikels 30 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 ein spezielles Informationssystem eingerichtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 23 REG_2007_708 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 23 REG_2007_708 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.