Art. 27 – Zuverlässigkeitserklärung des nationalen Anweisungsbefugten

REG_2007_718 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)

(1)Nach Artikel 25 Absatz 5 gibt der nationale Anweisungsbefugte eine jährliche Erklärung zur Mittelverwaltung ab, die der Kommission jedes Jahr spätestens am 28. Februar in Form einer Zuverlässigkeitserklärung vorzulegen ist. Eine Kopie der Zuverlässigkeitserklärung übermittelt er dem zuständigen Akkreditierungsbeamten.
(2)Die Zuverlässigkeitserklärung stützt sich auf die vom nationalen Anweisungsbefugten tatsächlich geführte Aufsicht über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme im gesamten Haushaltsjahr.
(3)Die Zuverlässigkeitserklärung wird nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung abgefasst und enthält a) eine Bestätigung des reibungslosen Funktionierens der Verwaltungs- und Kontrollsysteme, b) eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, c) Informationen über Veränderungen hinsichtlich der Systeme und Kontrollen und ergänzende Angaben zur Buchführung.
(4)Können die nach Absatz 3 Buchstaben a und b erforderlichen Bestätigungen nicht erteilt werden, so unterrichtet der nationale Anweisungsbefugte die Kommission über die Gründe und die möglichen Folgen sowie über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um Abhilfe zu schaffen und die Interessen der Gemeinschaft zu schützen. Eine Kopie dieser Informationen übermittelt er dem zuständigen Akkreditierungsbeamten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 27 REG_2007_718 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 27 REG_2007_718 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.