ErwGr. 3

REG_2008_1041 · zur Festlegung ausführlicher Durchführungsvorschriften für die Unterstützung der Ausfuhr von Rindfleisch, dem bei der Einfuhr nach Kanada eine besondere Behandlung zugute kommen kann

Für die Durchführung dieser Vereinbarung sollten Anträge für spezifische Ausfuhrlizenzen der Gemeinschaft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 382/2008 der Kommission vom 21. April 2008 mit Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Rindfleisch (Neufassung) (5) zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus sollten den kanadischen Behörden Nämlichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden. Es ist daher erforderlich, Art und Anwendungsverfahren für diese Bescheinigungen festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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