Art. 1 – Anwendungsbereich

REG_2008_1145 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates hinsichtlich der nationalen Umstrukturierungsprogramme für den Baumwollsektor

Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen für die nationalen Umstrukturierungsprogramme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 mit den in Artikel 7 der genannten Verordnung vorgesehenen fünf Fördermaßnahmen festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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