Art. 34 – Kontrollen

REG_2008_555 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um die notwendigen Kontrollen zu gewährleisten und insbesondere die Nämlichkeit und Menge des Erzeugnisses, das zur Erhöhung des Alkoholgehalts verwendet wird, sowie die Einhaltung der Bestimmungen von Anhang V Abschnitte A and B der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 zu überprüfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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