Art. 41 – Inhalt des Analysebulletins

REG_2008_555 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

Das Analysebulletin enthält folgende Angaben:
a)für Wein und teilweise gegorenen Traubenmost: i) Gesamtalkoholgehalt, ii) vorhandener Alkoholgehalt;
b)für Traubenmost und Traubensaft: Dichte;
c)für Wein, Traubenmost und Traubensaft: i) Gesamttrockenmasse, ii) Gesamtsäuregehalt, iii) Gehalt an flüchtiger Säure, iv) Zitronensäuregehalt, v) Gesamtschwefeldioxidgehalt. vi) Vorhandensein von Sorten, die aus interspezifischen Kreuzungen hervorgegangen sind (Direktträgerhybriden), oder anderen Sorten, die nicht zur Art Vitis vinifera gehören.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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