Art. 38 – Definition

REG_2008_555 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

Im Sinne dieses Titels ist eine „Partie“ die Menge eines Erzeugnisses, die von ein und demselben Absender an ein und denselben Empfänger versandt wird und deren Gestellung im Rahmen ein und derselben Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr erfolgt. Jede Zollanmeldung muss sich auf Waren je eines Ursprungs im Sinne der Artikel 23 und 24 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (16) und eines KN-Codes beziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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