Art. 22 – Zustellung von Unterlagen

REG_2008_771 · zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur

Der Leiter der Geschäftsstelle sorgt dafür, dass die Entscheidungen und Mitteilungen der Widerspruchskammer den Beteiligten und Streithelfern zugestellt werden.
Die Zustellung erfolgt:
1.auf dem Postweg durch Einschreiben mit Rückschein;
2.durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung;
3.durch ein der Widerspruchskammer zur Verfügung stehendes technisches Kommunikationsmittel, dessen Verwendung für derartige Zwecke der Beteiligte oder sein Vertreter zugestimmt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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