ErwGr. 5

REG_2009_258 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor

In mehreren Mitgliedstaaten sind die Lieferungen bereits seit mehreren Jahren deutlich niedriger als der Anteil der Lieferungen an der einzelstaatlichen Quote. Die Möglichkeit, dass die Quote überschritten wird, wird mit der Erhöhung der einzelstaatlichen Quoten weiter zurückgehen. Die Marktteilnehmer neigen erfahrungsgemäß weniger dazu, Liefermengen zu niedrig anzugeben oder zu verbergen, wenn ein geringeres Risiko besteht, dass sie eine Abgabe zu entrichten haben. Für eine optimale Nutzung der Kontrollressourcen empfiehlt es sich daher, die Intensität der Kontrollen in den betreffenden Mitgliedstaaten entsprechend zu verringern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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