ErwGr. 7

REG_2009_258 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor

Damit die Mitgliedstaaten aufgrund der angepassten Kontrollintensität weniger belastet werden und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kontrollen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 teilweise während des betreffenden Zwölfmonatszeitraums und teilweise nach Ablauf dieses Zeitraums vorgenommen werden, empfiehlt es sich, die angepasste Kontrollintensität ab dem Zwölfmonatszeitraum 2008/09 anzuwenden, d. h. dem Zeitraum, der am 1. April 2008 begann und am 31. März 2009 endet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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