ErwGr. 6

REG_2009_258 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor

Gemäß Artikel 19 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 müssen die Mitgliedstaaten alle Kontrollberichte über einen Zwölfmonatszeitraum innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des betreffenden Zeitraums fertig gestellt haben. Wenn Mitgliedstaaten von der nun bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen, unter bestimmten Umständen eine geringe Kontrollintensität anzuwenden, empfiehlt es sich, die Frist für die Fertigstellung aller Berichte zu verkürzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 6 REG_2009_258 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 6 REG_2009_258 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.