Art. 4 – Ziele

REG_2009_663 · über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

Die Gemeinschaft fördert Vorhaben im Bereich der Gas- und Strominfrastrukturen, die den größten Mehrwert für die Gemeinschaft haben und zu den folgenden Zielen beitragen:
a)Sicherheit und Diversifizierung der Energiequellen, Versorgungswege und Lieferquellen,
b)Optimierung der Energienetzkapazität und Integration des Energiebinnenmarkts, insbesondere hinsichtlich der grenzüberschreitenden Abschnitte,
c)Ausbau des Netzes zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts durch die Verminderung der Isolation der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln der Gemeinschaft,
d)Anbindung und Integration erneuerbarer Energiequellen und
e)Sicherheit, Zuverlässigkeit und Interoperabilität der zusammengeschalteten Energienetze einschließlich der Möglichkeit der Nutzung der Gasflüsse in mehrere Richtungen, wenn dies erforderlich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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