Art. 6 – Gewährung von finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft

REG_2009_663 · über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

(1)Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des EEPR („EEPR-Unterstützung“) für Vorhaben im Bereich der Gas- und Strominfrastrukturen wird für Maßnahmen zur Durchführung der in Teil A des Anhangs aufgeführten, den in Artikel 4 genannten Zielen dienenden Vorhaben oder von Teilen dieser Vorhaben gewährt.
(2)Die Kommission fordert zur Einreichung von Vorschlägen auf, um die Maßnahmen gemäß Absatz 1 zu ermitteln, und bewertet die Übereinstimmung dieser Vorschläge mit den in Artikel 7 festgelegten Förderkriterien und den in Artikel 8 festgelegten Auswahl- und Vergabekriterien.
(3)Die Kommission unterrichtet die Empfänger über die EEPR-Unterstützung, die gewährt werden soll.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 6 REG_2009_663 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 6 REG_2009_663 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.