ErwGr. 3

REG_2009_702 · zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 regelt die finanzielle Abwicklung der Investitionsmaßnahme. Um eine bessere Verwendung der Mittel zu ermöglichen, ist die Möglichkeit von Zahlungen nach der Durchführung bestimmter Aktionen einer Maßnahme vorzusehen, wobei gewährleistet werden muss, dass die im betreffenden Antrag vorgesehene Gesamtmaßnahme durchgeführt wird. Um außerdem die Abwicklung von Investitionsvorhaben in der derzeitigen wirtschaftlichen und finanziellen Krise zu erleichtern, sollte der Höchstbetrag für Vorschusszahlungen in den Jahren 2009 und 2010 angehoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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