ErwGr. 5

REG_2009_702 · zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

Ziehen Erzeuger ihren Antrag auf die Rodungsprämie zurück oder roden sie die in ihrem Antrag angegebene Fläche nur teilweise oder gar nicht, so gefährdet dies die für diese Maßnahme vorgesehene effiziente Verwendung der Gemeinschaftsmittel. Über die bereits in Artikel 70 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 vorgesehenen Sanktionen hinaus ist vorzusehen, dass die Mitgliedstaaten beschließen können, den Anträgen der betreffenden Erzeugern in den folgenden Jahren keine Priorität einzuräumen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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