Art. 14 – Unterrichtung des Ausschusses

REG_2010_72 · zur Festlegung von Verfahren für die Durchführung von Luftsicherheitsinspektionen der Kommission

Der Ausschuss ist regelmäßig über die Durchführung des Inspektionsprogramms der Kommission und über die Ergebnisse der Bewertungen zu unterrichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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