Art. 1 – Geltungsbereich und Verwendung von Benennungen

REG_2010_738 · mit Durchführungsbestimmungen zu Zahlungen an deutsche Erzeugerorganisationen im Hopfensektor

(1)Diese Verordnung enthält die Durchführungsbestimmungen zu Artikel 102a der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 hinsichtlich der in dem Artikel vorgesehenen Zahlungen an Erzeugerorganisationen im Hopfensektor in Deutschland.
(2)Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen dieser Verordnung haben die in dieser Verordnung benutzten Benennungen dieselbe Bedeutung wie die entsprechenden Benennungen in der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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