Art. 9 – Verzeichnis der Überwachungsorganisationen

REG_2010_995 · über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen

Die Kommission veröffentlicht das Verzeichnis der Überwachungsorganisationen im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, und macht es auf ihrer Webseite zugänglich. Dieses Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 9 REG_2010_995 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 9 REG_2010_995 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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