ErwGr. 24

REG_2010_995 · über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen

Angesichts der internationalen Dimension des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels sollten die zuständigen Behörden untereinander sowie mit den Verwaltungsbehörden von Drittländern und der Kommission zusammenarbeiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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