ErwGr. 7

REG_2011_150 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Farmwild und freilebendes Wild sowie Fleisch von Farmwild und freilebendem Wild

Die Erfahrung bei der Anwendung dieser Vorschriften zeigt, dass es vertretbar ist, die Möglichkeit einzuräumen, die Erklärung nicht am Tierkörper anzubringen, bzw. eine Erklärung für mehr als einen Tierkörper auszustellen, sofern ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Tierkörpern und der sie betreffenden Erklärung hergestellt und sichergestellt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 7 REG_2011_150 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 7 REG_2011_150 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.